Ortsgemeinde Pellingen, „Erweiterung der Kindertagesstätte“
Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Erweiterung der Kindertagesstätte“ - Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Ortsgemeinde Pellingen möchte ihre Kindertagesstätte „Antoniuszwerge“ erweitern, da die räumlichen Kapazitäten der vorhandenen Einrichtung ausgeschöpft sind und weiterer Bedarf besteht. Bislang sind ca. 3 weitere Kita-Gruppen und Nebenräume sowie Nebenanlagen in Planung. Hierfür ist die Schaffung von Planrecht erforderlich. Die Ortsgemeinde Pellingen hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.11.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Erweiterung Kindertagesstätte“ beschlossen und anschließend bekanntgemacht. Im Dezember 2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Der Ortsgemeinderat hat am 03.03.2022 den aktualisierten Planentwurf gebilligt und beschlossen, die Unterlagen nun offenzulegen. Dies wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Betroffen sind die Parzellen 27/16, 52/6 (tlw.) und 27/13 der Flur 15 und 155/1 und 7 der Flur 20. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom
16. Mai 2022 bis zum 17. Juni 2022
als Auslage bei der VGV Konz. Ort der Auslegung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, im Eingangsbereich des Rathauses (Hauptgebäude EG).
Bei telefonischer Anmeldung oder Anmeldung in der Zentrale erteilt Ihnen ein Mitarbeiter des Bauamtes dort persönlich Auskunft. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Frau Reichert wird empfohlen, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten.
Parallel dazu werden die entsprechenden Unterlagen und diese Bekanntmachung auch hier online eingestellt.
Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor:
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Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.