Aktuelle Verfahren

Bauen & Wohnen

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „Auf dem Kalkofen“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Nittel, Teilgebiet „Auf dem Kalkofen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Die Ortsgemeinde Nittel hat am 02. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Teilgebiet „Auf dem Kalkofen“ beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekanntmacht. Beabsichtigt ist die Planung eines Weingutes mit Kelterei, Abfüllung und Verkauf sowie 4 Wohneinheiten. Es handelt sich um ein privates Vorhaben. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.500 qm und ist aus der beigefügten Karte ersichtlich. Die Planung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05. Juli 2022 gebilligt und es wurde beschlossen die Planung offenzulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom

01. September 2022 bis 30. September 2022

in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz (§ 3 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel dazu werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) im Verfahren nach § 4 (2) BauGB beteiligt. Ort der Auslegung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, im Eingangsbereich des Rathauses (Hauptgebäude EG). Bei telefonischer Anmeldung oder Anmeldung in der Zentrale erteilt Ihnen ein Mitarbeiter des Bauamtes dort persönlich Auskunft. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Frau Reichert wird empfohlen, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden die entsprechenden Unterlagen und diese Bekanntmachung auch auf dieser Webseite online eingestellt. 

Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor, teilweise mit Umweltbezug: 

Umweltbericht und eine Umweltprüfung sind im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB nicht erforderlich. Auf die zusammenfassende Erklärung kann verzichtet werden. Umweltbezogene Belange werden in Begründung und im Fachbeitrag bezüglich folgender Aspekte dargestellt: Boden, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Tiere Pflanzen und Biotope, Landschaftsbild und Erholung sowie Mensch.

Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ortsgemeinde Nittel, den 22.08.2022

Gez.:

Peter Hein

Ortsbürgermeister