Änderung FNP: "Im Pesch" in Oberemmel
Änderung des Flächennutzungsplans der VG Konz für den Bereich "Im Pesch" in Oberemmel - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung „Im Pesch“ in Oberemmel, einschließlich des Entwurfs der Begründung und Umweltbelange, beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Stadt Konz plant die Erweiterung der KiTa Oberemmel. Auf Grund der Anforderungen des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) kommt es zu einem erhöhten Platzbedarf und zusätzlichen Ansprüchen auf Betreuungsplätze in Kindertagesstätten. Geplant ist ein Anbau an das bestehende KiTa-Gebäude. Diese Baumaßnahme auf dem intensiv genutzten KiTa-Gelände Bedarf einer fundierten Planung sowie einer mit dem Betrieb der KiTa abgestimmten Bauphase. Um die geforderte kurzfristige Erweiterung der KiTa Oberemmel zu ermöglichen, ist daher die Errichtung eines provisorischen Erweiterungstrakts geplant. Der temporäre Erweiterungstrakt soll auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „Im Großengarten“ auf den Flurstücken Gemarkung Oberemmel, Flur 11 16/1, 17/1 und 18/1 entstehen. Die aktuelle Ausweisung der Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft und Wald, Zweckbestimmung: Grünlandschwerpunkt mit Grundanforderungen steht dem Bau des temporären Erweiterungstrakts entgegen. Um das Ziel der Planung, die Errichtung der KiTa-Erweiterung Oberemmel, zu erreichen, ist es somit erforderlich den Flächennutzungsplan im Bereich betroffenen Flurstücke in eine Fläche für den Gemeinbedarf zu ändern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Fassung der letzten Änderung vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Im Pesch“ sowie der Entwurf der Begründung und Umweltbelange in der Zeit vom
20. Februar bis zum 21. März 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II ausgelegt. Es liegen folgende Unterlagen vor: 1.) Planurkunde 2.) Begründung und Umweltbelange. Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz in Zimmer 62 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188 vereinbaren. Diese Unterlagen stehen auch hier online zur Verfügung:
Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können in der Begründung folgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:
Schutzgut Boden/Fläche:
Im Rahmen der Durchführung der Planung ist mit temporären Beeinträchtigungen des Bodens zu rechnen. Nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Boden/Fläche ergeben sich im gesamten Baustellenbereich durch Verdichtung sowie Störung des Bodens durch Abtrag und Umlagerung im Rahmen von Baustellenbetrieb. Nicht zu vermeiden ist der Verlust von natürlich gewachsenem Boden durch temporäre Neuversiegelung im Zuge der Errichtung des Gebäudes und der Zuwege bzw. Installationen.
Schutzgut Wasser:
Im Geltungsbereich befinden sich keine Wasserschutzgebiete. Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Gewässer. Der Oberemmeler Bach, südlich der Planung und der Weierbach in nordwestlicher Richtung, werden nicht tangiert. Durch Bodenverdichtung infolge der Befahrung und Umlagerung von Böden ist von einer Verminderung der Versickerung (verringerte Grundwasserneubildungsrate) und Erhöhung des Oberflächenabflusses auszugehen. Im Bereich des Gebäudes und der Zuwege bzw. Installationen führt die temporäre Neuversiegelung zum völligen Verlust der Versickerungsleistung der Böden und damit zum Verlust der Regenwasserrückhaltung auf diesen Flächen.
Sturzflutgefahr: Die Sturzflutgefahrenkarte des Landesamts für Umwelt zeigt für die Ortslage Oberemmel eine hohe Gefährdung durch Sturzflut. Bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis (SRI07 1Std) würden im Plangebiet Wassertiefen von bis zu 80 cm erreicht werden.
Schutzgut Klima/Luft:
Das Plangebiet ist aufgrund seiner geringen Flächengröße ohne Relevanz für das Schutzgut Klima. Baubedingte Belastungen durch Abgase und Staub sind räumlich und zeitlich sehr eng begrenzt.
Schutzgut Pflanzen und Tierwelt:
Im Landschaftsplan wird die Fläche als sonstiges Grünland dargestellt. Zurzeit wird das Plangebiet als Weidefläche genutzt. Die Gehölze im südöstlichen Randbereich sind von der Planung nicht betroffen. Von einer Betroffenheit eines pauschal geschützten Biotops gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG ist nicht auszugehen. Mit der geplanten Bauflächenausweisung ist somit ein temporärer Verlust eines Biotops geringer Wertigkeit verbunden.
Landschaftsbild/Erholung:
Im Landschaftsplan der VG Konz Karte 5 „Schutzgut Landschaft“ wird das Plangebiet zum Offenland und Halboffenland (einschließlich Wald-Offenland-Mosaik) mit geringem Anteil an landschaftstypischen, gliedernden Strukturen gezählt. Die Bedeutung der Landschaft wird als gering eingestuft. Ziel ist die „Entwicklung einer Mindeststrukturierung durch naturnahe landschaftstypische Elemente“.
Schutzgut Mensch:
Das Plangebiet befindet sich östlich der bestehenden Bebauung der Ortsgemeinde Oberemmel. Eine unmittelbare Verbindung zum Hauptsiedlungsbereich besteht über die Straße „Im Großengarten“. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Erweiterungsbau zur bestehenden gegenüberliegenden KiTa keine erheblichen Mehrbelastungen durch Lärm auf die benachbarte Wohnbebauung ausüben wird.
Kultur- und sonstige Sachgüter:
Auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz wird hingewiesen. Erd- und Bauarbeiten sind gemäß § 21 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) rechtzeitig anzuzeigen.
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen:
Es sind folgende Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zu beachten:
- Veränderung des Bodens durch Flächeninanspruchnahme und damit einhergehend verändertes Niederschlagsverhalten
- Kleinklimatische Veränderungen im Geltungsbereich
- Biotopzerschneidung und Barrierewirkung
- Veränderung der Vegetation
- Visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbilds