Ortsgemeinde Wasserliesch, „Zwischen den Dörfern“
3. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wasserliesch, Teilgebiet „Zwischen den Dörfern“,
Bekanntmachung der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Ortsgemeinde Wasserliesch hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 31.01.2023 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen den Dörfern“ durchzuführen. Diese bezieht sich räumlich nur auf den nordwestlichen 2. Bauabschnitt, für den bereits realisierten 1. Bauabschnitt (Bereich „Seegarten“) sind keine Änderungen vorgesehen. Der Ursprungsplan „Zwischen den Dörfern“ wurde 2002 beschlossen, eine erste Änderung (Komplettüberplanung) erfolgte 2004. In einer 2. Änderung wurde ein Pavillon für einen Geldautomaten planungsrechtlich umgesetzt. Die Zielsetzung der 3. Änderung ist, der hohen Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen, die Erschließung wirtschaftlicher zu gestalten (Reduzierung der Erschließungsanteile und der Versiegelung) sowie die Anpassung der Planung an aktuelle städtebauliche Erfordernisse. Nach Durchführung der ersten Verfahrensstufe der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21. November bis 05. Dezember 2023 sowie der Behördenbeteiligung hat der Ortsgemeinderat am 27. Februar 2024 über die vorgebrachten Anregungen beraten, die konkretisierte Planung gebilligt und beschlossen, die Einleitung des Verfahrens nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bereich befindet sich zwischen der Hauptstraße und dem Moselradweg an der B 419. Der Geltungsbereich ist hier ersichtlich:
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegung) erfolgt in der Zeit vom
11. März 2024 bis zum 11. April 2024
Die verfügbaren Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf, Begründung, textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Schalltechnisches Gutachten, bisherige Stellungnahmen im Verfahren mit Umweltbezug) liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 / Flur aus. Im Verfahren gingen Stellungnahmen mit Umweltbezug zu folgenden Themen ein: Deutsche Bahn zum Aspekt Lärmimmissionen; SGD-Nord, Reg. WAB: Hinweis aus Risikogebiet, hochwasserangepasste Bauweise, Starkregenereignisse; Kreisverwaltung Trier-Saarburg: Hinweis auf Schallschutz. Die Bürger haben in der Offenlegung Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181, Ansprechpartner Herr Queins oder in Vertretung Herr Gerards 83-180, wird gebeten. Terminvereinbarungen für Zeiträume, die von den allgemeinen Dienstzeiten abweichen, sind möglich.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf dieser Seite als Download zur Verfügung:
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.