Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

  • Urheber

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende