Überwachung des ruhenden Verkehrs
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungDie Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Für weitere Informationen fragen Sie Ihre zuständige Verwaltung.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wählen Sie dort "A - Z" aus anschließend "Bußgeldkatalog"Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz
Verkehrsüberwachungsdienst der Verbandsgemeinde KonzFür viele Autofahrer ist das "Knöllchen" an der Windschutzscheibe zwar ein großes Ärgernis, die Überwachung der bestehenden Parkordnung kommt jedoch letztlich jedem Verkehrsteilnehmer zugute.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung VG Konz achten bei den Kontrollgängen insbesondere darauf, dass
· die Belegung der Kurzzeitparkplätze durch Dauerparker vermieden wird um im Sinne von Handel und Dienstleistung eine optimale Umschlaghäufigkeit zu erreichen;
· die Nutzung von Behinderten-parkplätzen, Feuerwehrzufahrten, Gehwegen und verkehrsberuhigten Bereichen für ihren jeweiligen Zweck gewährleistet ist;
· durch die Überwachung der Halteverbote und sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein reibungsloser Verkehr in der Verbandsgemeinde Konz ermöglicht wird und dabei eine gleichmäßige Behandlung aller Verkehrsteilnehmer sichergestellt ist.
Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für Bürger und Besucher unserer Verbandsgemeinde, informieren über geeignete Parkplätze und melden besondere Vorkommnisse an die zuständigen Stellen weiter.
Was ist zu tun wenn eine Verwarnung ausgestellt wurde?
Auf dem Verwarnungsbeleg sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt. Das Verfahren stellt rechtlich eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld dar. Sie soll die Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften erinnern und begangene geringfügige Verkehrsverstöße schnell und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand ahnden. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich dabei nach der Bedeutung des Parkverstoßes und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog geregelt. Sie liegt somit nicht im Ermessen der Verbandsgemeinde Konz. Wird das Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen bzw. das Verwarnungsgeld nicht bezahlt beginnt ein förmliches, mit zusätzlichen Kosten verbundenes Bußgeldverfahren. Es kann entweder ein Bußgeldbescheid gegen den Verantwortlichen für den Parkverstoß oder ein Kostenbescheid gegen den Halter des Fahrzeuges erlassen werden. Gegen den Bußgeldbescheid- bzw. Kostenbescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Von Rückfragen noch am selben Tag der Verwarnung sollte abgesehen werden, da die Mitarbeiter in der Verwaltung i. d. R. zu diesem Zeitpunkt nur über unzureichende Informationen der Ordnungswidrigkeit verfügen.
Verbandsgemeinde Konz
Bußgeldstelle / Verkehrsüberwachung
Am Markt 11, 54329 Konz
Tel.: 06501 / 83 - 149
Fax: 06501 / 834 -149
mail: nadine.stejuhn@konz.deBankverbindung:
IBAN: DE26545100670216377670
BIC: PBNKDEFFBitte geben Sie als Verwendungszweck immer das angegebene Aktenzeichen und das KFZ-Kennzeichen an.
Öffnungszeiten: (Bußgeldstelle)
Montag bis Donnerstag :
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr