Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Straßensperrungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Wenn sich Arbeiten z. B. an Haus, Grundstück oder Vorgarten auf den öffentlichen Straßenverkehr (auch Gehwege!) auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Das kann auch dann der Fall sein, wenn eine Baustelle außerhalb des eigentlichen Verkehrsraumes liegt, die Baumaßnahme sich aber, z. B. durch wartende Sattelzüge, Straßenverschmutzung oder andere Einflüsse, auf den Straßenverkehr auswirkt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird in von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße. Sie muss in jedem Fall rechtzeitig beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr, egal auf welche Weise auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO).

    Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen