Auskunftssperre
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Begründung (Bitte entsprechende Nachweise beifügen)
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.