Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Zuständige Behörden
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Notwendige Unterlagen
- bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
- bei vorliegen einer Schwerbehinderung:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“, Gl“ oder "RF"
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung oder
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
Formulare
Rechtliche Grundlagen
- § 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Ergänzungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
- bei Empfang von Sozialleistungen