Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Führerscheinangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Anmerkung: Biometrische Lichtbilder müssen aktuell sein und dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. 

    Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der unten angeführten Fahrerlaubnis-Klassen bzw. Fahrgastbeförderungsscheine vorzulegen:

    Klassen

    Vorzulegende Unterlagen

    ______________________________________________________________________________________

    AM, A1, A2, A,
    B, B 96, BE,
    L, T

    ·          Personalausweis

    ·          Sehtest

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild

    ·          Erste Hilfe-Nachweis

    ·         Ausbildungsvertrag der Fahrschule

    ·          5,10 € Gebühr 

    Name der Fahrschule muss angegeben werden. 

    ________________________________________________________________________________________

    C1, C1E

    ·          Personalausweis

    ·          bisheriger Führerschein (wenn vorhanden)

    ·          Großer 1-Hilfe-Nachweis
     (8 Doppelstunden)

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          1 biometrietaugliches Passbild

    ·          5,10 € Gebühr 

    Name der Fahrschule muss angegeben werden.

    Befristete Ausstellung bis Vollendung 50. Lebensjahr; bei Antragstellung nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre.
     Verlängerungen ebenfalls befristet auf 5 Jahre.

    Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

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    C, CE

    ·          Personalausweis

    ·      bisheriger Führerschein (wenn vorhanden)

    ·          Großer 1-Hilfe-Nachweis
     (8 Doppelstunden) 

    ·          Augenärztliches Gutachten 

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          1 biometrietaugliches Passbild

    ·          5,10 € Gebühr 

    Name der Fahrschule muss angegeben werden.

    Befristete Ausstellung auf 5 Jahre; Verlängerung ebenfalls befristet auf 5 Jahre.

    Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

    ______________________________________________________________________________________

    Verlängerung
     C, CE, C1, C1E

    ·          Personalausweis 

    ·          Führerschein 

    ·          Augenärztliches Gutachten 

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung 

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild 

    ·          5,10 € Gebühr

    Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
     Verlängerung befristet auf 5 Jahre.

    Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

    ______________________________________________________________________________________

     

    D, DE, D1, D1E

    ·          Personalausweis 

    ·          Führerschein 

    ·          Augenärztliches Gutachten 

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung 

    ·          Leistungsüberprüfung 

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild 

    ·          18,10 € Gebühr 

    Name der Fahrschule muss angegeben werden. 

    Befristete Ausstellung für 5 Jahre; Verlängerung ebenfalls befristet auf 5 Jahre. 

    Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

    ______________________________________________________________________________________ 

     

    Verlängerung
     D, DE, D1, D1E

    Antragsteller unter 50 Jahren
     (und solche, die auch im Verlängerungszeitraum von 5 Jahren unter 50 Jahren bleiben):

    ·          Personalausweis

    ·          KOM-Schein bzw. Führerschein

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          18,10 € Gebühr

    Antragsteller ab 50 Jahren
     (und solche, die im Verlängerungszeitraum von 5 Jahren 50 Jahre werden):

    ·          Personalausweis

    ·          KOM-Schein bzw. Führerschein

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          Leistungsüberprüfung

    ·          18,10 € Gebühr

    Antrag 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
     Verlängerung befristet auf 5 Jahre. 

    Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

    ______________________________________________________________________________________ 

     

    Wiedererteilung
     Fahrerlaubnis
     nach Entzug

    ·          Personalausweis 

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild 

    ·          Gerichtsurteil 

    ·          18,10 € Gebühr 

    ·          Welche weiteren Unterlagen (ärztliche Untersuchung, Sehtest, augenärztliches Gutachten, Großer-1-Hilfe-Nachweis) erforderlich sind, richtet sich nach den Voraussetzungen für die Ersterteilung der entzogenen Klasse (siehe jeweils oben); bitte vorab Rücksprache mit dem Bürgerbüro halten. 

     

    Bei Entzug wegen Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille ist zusätzlich eine Medizinisch-psychologische Untersuchung des TÜV erforderlich. Bei Rückfragen  hierzu bitte an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wenden (Tel. 0651/715-0).

    ______________________________________________________________________________________ 

     

    Fahrgastbeförderungsschein
     für Taxi

    ·          Personalausweis

    ·          Führerschein

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Leistungsüberprüfung

    ·          18,10 € Gebühr

    Ortskenntnisprüfung muss abgelegt werden. 

    Ausstellung befristet auf 5 Jahre. 

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    Fahrgastbeförderungsschein
     für Mietwagen

    ·          Personalausweis

    ·          Führerschein

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Leistungsüberprüfung

    ·          18,10 € Gebühr

    Ausstellung befristet auf 5 Jahre. 

    ______________________________________________________________________________________ 

     

    Fahrgastbeförderungsschein
     für Krankenwagen

    ·          Personalausweis 

    ·          Führerschein 

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung 

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Leistungsüberprüfung

    ·          18,10 € Gebühr

    Ausstellung befristet auf 5 Jahre.

    FGB-Schein nur notwendig für Personen, die auf gewerblicher Basis Krankenfahrten durchführen. Rettungsdienste (z.B. DRK) usw. benötigen keinen FGB-Schein mehr.

    ______________________________________________________________________________________

    Verlängerung
     FGB-Scheine (Taxi, Miet-
     und Krankenwagen)

    ·          Personalausweis

    ·          FGB-Schein

    ·          Augenärztliches Gutachten

    ·          Bescheinigung ärztliche Untersuchung

    ·          18,10 € Gebühr

    Verlängerung 3 Monate vor Ablauf stellen. 

    Personen ab dem 60. Lebensjahr und solche, die im Ver-längerungszeitraum von 5 Jahren 60 Jahre werden, müssen zusätzlich eine Leistungsüberprüfung vorlegen.

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    Umschreibung Dienst- bzw.
     Bundeswehrfahrerlaubnis

    ·          Personalausweis

    ·          Dienst- o. Bundeswehrfahrerlaubnis
     bzw. Bescheinigung 

    ·          Zivilführerschein (falls vorhanden) 

    ·          1 biometrietaugliches Lichtbild 

    ·          5,10 € Gebühr

    Umtausch alter Führerschein in neuen EU-Kartenführerschein

    Benötigt werden:

    • 1 biometrietaugliches Passbild 
    • Personalausweis 
    • Alter Führerschein
    • 5,10 € Gebühr 
    • (25,00 € werden per Rechnung von der Kreisverwaltung erhoben)

    Falls die Eintragung der Klasse T gewünscht wird, ist eine Bescheinigung des Betriebsinhabers über die Notwendigkeit unter Angabe der Betriebsnummer vorzulegen. Die Eintragung der Klasse T ist allerdings nur möglich, wenn die Prüfung zur damaligen Klasse 3 vor dem 31.12.1998 abgelegt worden ist. Bei Inhabern der damaligen Klasse 2 erfolgt die Eintragung automatisch.

    (Bitte Rücksprache mit Bürgerbüro halten.)

    Der Umtausch kann auch direkt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden.

    Verlust einer Fahrerlaubnis

    Bei Verlust Ihrer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).

    Umschreibung ausländische Fahrerlaubnisse

    Welche Unterlagen hier benötigt werden, bitte bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0) erfragen.