Verkaufsoffener Sonntag
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Leistungsbeschreibung
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzFür 2023:
Damit ein verkaufsoffener Sonntag von der zuständigen Behörde genehmigt werden kann, muss jeweils ein besonderer Anlass vorliegen. Für 2023 wurden keine Anträge gestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
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