Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Sie können Sie eine amtliche Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Verbandsgemeinde Konz mit einer Wohnung gemeldet sind.


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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500). 

Zuständige Abteilungen