Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Die Zuständigkeit für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die keinen in Deutschland gemeldeten Wohnsitz haben, liegt bei der deutschen Auslandsvertretung, in deren Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat. Sofern neben dem ausländischen Wohnsitz auch ein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist die dortige Personalausweis- bzw. Passbehörde für die Beantragung zuständig (§ 7 Abs. 2 PAuswG, § 19 Abs. 2 PassG).

    Grundsätzlich kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 8 Abs. 4 PAuswG, § 19 Abs. 4 PassG) die Beantragung bei Wohnsitz im Ausland auch bei einer innerdeutschen Personalausweis- bzw. Passbehörde erfolgen. Ein wichtiger Grund kann z. B. eine Reise mit Nachweis oder ein wichtiger Notartermin. Die Beantragung erfolgt jedoch immer unter Vorbehalt, da in jedem Einzelfall eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

    In folgenden Fällen müssen sich die Antragsteller direkt an die deutsche Botschaft wenden:

    • der alte deutsche Reisepass bzw. Bundespersonalausweis ist länger als 10 Jahre abgelaufen
    • bei Erstbeantragungen
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.

    Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.

    Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.

    Im Dringlichkeitsfall bitten wir vorher auf jeden Fall um Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro per e-mail, da die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) eingeholt werden muss,  welche erforderliche Unterlagen notwendig sind und welche Gebühren anfallen.

    Die e-mail-Adresse des Bürgerbüros lautet:  buergerbuero@konz.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Weitere Details über die benötigten Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Meldebehörde im Vorgespräch mit.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Die Höhe der Gebühren (§ 1 PAuswGebV, § 1 PassGebV) hängt von der Art des Dokumentes und vom Alter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Beantragung ab.

    Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte eines deutschen Kontos entrichtet werden (Kreditkarten werden nicht akzeptiert). Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.


    Höhe der Gebühren

    Alter der antragstellenden Person

    (altersabhängig)

    0 bis 11 Jahre

    12 bis 23 Jahre

    ab 24 Jahren

    Personalausweis

    52,80 €

    52,80 €

    67,00 €

    Reisepass

    75,00 €

    75,00 €

    120,00 €

    Reisepass
     Express-Verfahren

    107,00 €

    107,00 €

    152,00 €

    Kinderreisepass

    26,00 € (Neuausstellung)

    12,00 € (Verlängerung)

    nicht möglich

    nicht möglich

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
    • Geltungsdauer: 10 Jahr
      für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    3 Tage für den Expressreisepass

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    4 Wochen für Reisepass / 3 Wochen für Personalausweis

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.

  • Kurztext

    Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige Stelle ein Reisepass ausgestellt werden.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz oder auch jede andere Ausweisbehörde, Meldeamt im Bundesgebiet, außer Hamburg). 

Im Ausland: Botschaft oder Konsulat

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

Die Beantragung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz kann nur nach vorherigem Kontakt per mail und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache der antragstellenden Person und ggf. zusätzlich des gesetzlichen Vertreters beim Bürgerbüro erfolgen, dies gilt auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters. Eine Beantragung im schriftlichen Verfahren ist nicht möglich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende