Führerscheinangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Anmerkung: Biometrische Lichtbilder müssen aktuell sein und dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der unten angeführten Fahrerlaubnis-Klassen bzw. Fahrgastbeförderungsscheine vorzulegen:
Klassen
Vorzulegende Unterlagen
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AM, A1, A2, A,
B, B 96, BE,
L, T· Personalausweis
· Sehtest
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· Erste Hilfe-Nachweis
· Ausbildungsvertrag der Fahrschule
· 5,10 € Gebühr
Name der Fahrschule muss angegeben werden.
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C1, C1E
· Personalausweis
· bisheriger Führerschein (wenn vorhanden)
· Großer 1-Hilfe-Nachweis
(8 Doppelstunden)· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· 1 biometrietaugliches Passbild
· 5,10 € Gebühr
Name der Fahrschule muss angegeben werden.
Befristete Ausstellung bis Vollendung 50. Lebensjahr; bei Antragstellung nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre.
Verlängerungen ebenfalls befristet auf 5 Jahre.Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
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C, CE
· Personalausweis
· bisheriger Führerschein (wenn vorhanden)
· Großer 1-Hilfe-Nachweis
(8 Doppelstunden)· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· 1 biometrietaugliches Passbild
· 5,10 € Gebühr
Name der Fahrschule muss angegeben werden.
Befristete Ausstellung auf 5 Jahre; Verlängerung ebenfalls befristet auf 5 Jahre.
Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
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Verlängerung
C, CE, C1, C1E· Personalausweis
· Führerschein
· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· 5,10 € Gebühr
Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Verlängerung befristet auf 5 Jahre.Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
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D, DE, D1, D1E
· Personalausweis
· Führerschein
· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· Leistungsüberprüfung
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· 18,10 € Gebühr
Name der Fahrschule muss angegeben werden.
Befristete Ausstellung für 5 Jahre; Verlängerung ebenfalls befristet auf 5 Jahre.
Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
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Verlängerung
D, DE, D1, D1EAntragsteller unter 50 Jahren
(und solche, die auch im Verlängerungszeitraum von 5 Jahren unter 50 Jahren bleiben):· Personalausweis
· KOM-Schein bzw. Führerschein
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· 18,10 € Gebühr
Antragsteller ab 50 Jahren
(und solche, die im Verlängerungszeitraum von 5 Jahren 50 Jahre werden):· Personalausweis
· KOM-Schein bzw. Führerschein
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· Leistungsüberprüfung
· 18,10 € Gebühr
Antrag 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Verlängerung befristet auf 5 Jahre.Für Fragen hinsichtlich evtl. erforderlicher Qualifikationsnachweise wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
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Wiedererteilung
Fahrerlaubnis
nach Entzug· Personalausweis
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· Gerichtsurteil
· 18,10 € Gebühr
· Welche weiteren Unterlagen (ärztliche Untersuchung, Sehtest, augenärztliches Gutachten, Großer-1-Hilfe-Nachweis) erforderlich sind, richtet sich nach den Voraussetzungen für die Ersterteilung der entzogenen Klasse (siehe jeweils oben); bitte vorab Rücksprache mit dem Bürgerbüro halten.
Bei Entzug wegen Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille ist zusätzlich eine Medizinisch-psychologische Untersuchung des TÜV erforderlich. Bei Rückfragen hierzu bitte an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wenden (Tel. 0651/715-0).
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Fahrgastbeförderungsschein
für Taxi· Personalausweis
· Führerschein
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· Augenärztliches Gutachten
· Leistungsüberprüfung
· 18,10 € Gebühr
Ortskenntnisprüfung muss abgelegt werden.
Ausstellung befristet auf 5 Jahre.
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Fahrgastbeförderungsschein
für Mietwagen· Personalausweis
· Führerschein
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· Augenärztliches Gutachten
· Leistungsüberprüfung
· 18,10 € Gebühr
Ausstellung befristet auf 5 Jahre.
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Fahrgastbeförderungsschein
für Krankenwagen· Personalausweis
· Führerschein
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· Augenärztliches Gutachten
· Leistungsüberprüfung
· 18,10 € Gebühr
Ausstellung befristet auf 5 Jahre.
FGB-Schein nur notwendig für Personen, die auf gewerblicher Basis Krankenfahrten durchführen. Rettungsdienste (z.B. DRK) usw. benötigen keinen FGB-Schein mehr.
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Verlängerung
FGB-Scheine (Taxi, Miet-
und Krankenwagen)· Personalausweis
· FGB-Schein
· Augenärztliches Gutachten
· Bescheinigung ärztliche Untersuchung
· 18,10 € Gebühr
Verlängerung 3 Monate vor Ablauf stellen.
Personen ab dem 60. Lebensjahr und solche, die im Ver-längerungszeitraum von 5 Jahren 60 Jahre werden, müssen zusätzlich eine Leistungsüberprüfung vorlegen.
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Umschreibung Dienst- bzw.
Bundeswehrfahrerlaubnis· Personalausweis
· Dienst- o. Bundeswehrfahrerlaubnis
bzw. Bescheinigung· Zivilführerschein (falls vorhanden)
· 1 biometrietaugliches Lichtbild
· 5,10 € Gebühr
Umtausch alter Führerschein in neuen EU-Kartenführerschein
Benötigt werden:
- 1 biometrietaugliches Passbild
- Personalausweis
- Alter Führerschein
- 5,10 € Gebühr
- (25,00 € werden per Rechnung von der Kreisverwaltung erhoben)
Falls die Eintragung der Klasse T gewünscht wird, ist eine Bescheinigung des Betriebsinhabers über die Notwendigkeit unter Angabe der Betriebsnummer vorzulegen. Die Eintragung der Klasse T ist allerdings nur möglich, wenn die Prüfung zur damaligen Klasse 3 vor dem 31.12.1998 abgelegt worden ist. Bei Inhabern der damaligen Klasse 2 erfolgt die Eintragung automatisch.
(Bitte Rücksprache mit Bürgerbüro halten.)
Der Umtausch kann auch direkt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden.
Verlust einer Fahrerlaubnis
Bei Verlust Ihrer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0).
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnisse
Welche Unterlagen hier benötigt werden, bitte bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Tel. 0651/715-0) erfragen.