Aktives Wahlrecht
Leistungsbeschreibung
Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) ist das Recht, an den Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen und den Direktwahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der Wahl erfüllt sein müssen.
An der Wahl teilnehmen können alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.