Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Notwendige Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro
- Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr muss ein Elternteil den Antrag mit unterschreiben. Wegen der Unterschriftsleistung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich. Der Minderjährige muss bei Antragstellung anwesend sein. Außerdem ist die schriftliche Zustimmung zur Beantragung des Ausweisdokumentes des anderen Elternteils mit dessen Ausweiskopie vorzulegen. (Einverständniserklärung s. S. "Formulare")
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Anträge / Formulare