Amtsblatt veröffentlichen
Leistungsbeschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzDas offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt und Verbandsgemeinde Konz ist der Trierische Volksfreund.
Zusätzlich arbeiten wir mit der WITTICH Medien KG in Föhren zusammen an der "Konzer Rundschau". Diese erscheint jeden Donnerstag und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG verteilt. Die "Konzer Rundschau" enthält Pressemitteilungen sowie wichtige Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung, der Stadt und den Ortsgemeinden, anderen Behörden, der Vereine, Einrichtungen und Institutionen und der Kirchen.
Für kostenpflichtige Anzeigen ist allein der Verlag WITTICH Medien KG in Föhren (06502/91470) verantwortlich. Texte zur Veröffentlichung können Sie auch über die Pressestelle der Konzer Verbandsgemeindeverwaltung (presse@konz.de) an den Verlag senden (per E-Mail - Word-Dateien und evtl. Bildmaterial mit Quellenangaben).
Redaktionsschluss ist üblicherweise montags, 9 Uhr.
Wer regelmäßig Texte in der Konzer Rundschau veröffentlichen möchte, kann sich als Redakteur beim Verlag Wittich Medien KG anmelden und so die Texte und gegebenenfalls Fotos direkt über das Redaktionssystem hochladen. Anmeldung unter cms.wittich.de.
Wenn Sie ein Problem bei der Zustellung haben, können Sie dies HIER dem Verlag direkt mitteilen. Dies gilt auch für sonstige Reklamationen - z.B. wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen funktioniert.
Das aktuelle ePaper der Konzer Rundschau können Sie HIER lesen.