Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Wilder Müll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wilder Müll ist Abfall, der mutwillig außerhalb der angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in der freien Natur, abgelegt wird.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen