Erweitertes Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als Erzieherin oder Erzieher, Lehrerin oder Lehrer, Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer, Bademeisterin oder Bademeister, Sporttrainerin oder Sporttrainer.Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Derzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstite jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. (Frühere Versionen sind nicht nutzbar)
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Sie können den Antrag auch persönlich im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Konz stellen.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.
Rechtliche Grundlagen
- § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Ergänzungen
Weitere Informationn im bus.rlp zum Online-Verfahren finden Sie unter Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren.
Bundesjustizamt