Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
- und ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Eine telefonische Beantragung (06501/83-210 bis 83-214) ist ebenfalls möglich.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden- der Kinderausweis
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen